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Forsthaus

Im Burgerwald Hettiswil steht das gemütliche Forsthaus zum Mieten bereit. Rund 40 Personen finden im Innern Platz. Die Küche mit Elektroherd, Backofen, Kühlschrank und Abwaschmaschine erleichtert den Gastgebern die Arbeit. Das Forsthaus eignet sich gut für Familienanlässe, Vorstands-und Vereinssitzungen und andere kleinere Anlässe. Kommerzielle Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Die Aussenfeuerstelle kann nicht reserviert werden.

Miete: CHF 240.–

Reservationen und Auskünfte

Regula und Bernhard Gehrig
Husmatt 11
3325 Hettiswil
Telefon: +41 34 411 00 30

Mietvertrag

Forsthaus Burgerliche Korporation Krauchthal

Der Mieter anerkennt die folgenden Mietbedingungen:

1.      Das Forsthaus darf nur zum Eigengebrauch gemietet werden. Untervermietung wird mit einer Busse bis zu CHF 200.00 bestraft.

2.      Mutwillig verursachte Schäden an Haus, Einrichtungen, Mobiliar und Umgebung sowie fehlendes Material werden in Rechnung gestellt.

3.      Mehraufwendungen des Hauswartes infolge starker oder aussergewöhnlicher Verschmutzung des Forsthauses und der näheren Umgebung werden zusätzlich, nach Aufwand, verrechnet.

4.      Das Forsthaus ist in gereinigtem Zustand zu verlassen, d.h. Geschirr sauber abgewaschen, abgetrocknet und versorgt. Tische gereinigt, Stühle auf die Tische gestellt, Boden gewischt, Toilettenanlage geputzt. Aufgehängte Ballone und Dekorationen sind im und um das Haus zu entfernen.

5.      Hinweistafeln und Markierungen auf den Zufahrtswegen sind nach der Benützung zu entfernen.

6.      Pro Vermietung dürfen nur 2 Autos beim Forsthaus abgestellt werden. Die entsprechenden Vignetten werden vom Hauswart abgegeben und sind diesem wiederum zurückzugeben.

7.      Die Feuerstelle im Freien steht allen Mietern und allfälligen Passanten kostenlos zur Verfügung. Sie ist in gereinigtem Zustand zu verlassen.

8.      Klapp- und Apérotische für den Gebrauch im Freien können beim Hauswart verlangt werden.

9.      Der angefallene Kehricht ist von jedem Mieter mitzunehmen. Zurückgelassener Kehricht wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

10.   Der Verkauf von Getränken und Esswaren an Dritte ist nicht gestattet.

11.   Die Miete beginnt frühestens um 10.00 Uhr und endet um 05.00 Uhr am Folgetag.

12.   Der Burgerrat kann jederzeit Kontrollen durchführen, er setzt die zusätzlichen Gebühren fest und behält sich vor, fehlbare Mieter von späteren Mieten auszuschliessen.

13.   Stornogebühr: Sofern das Forsthaus nicht weitervermietet werden kann, wird bei einer Annullation der Reservierung eine Gebühr von CHF 150.00 fällig. Über Ausnahmen entscheidet der Burgerrat.